T

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende

Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbH 60 km/h

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: L, AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Was beinhaltet die Ausbildung?

Die Theorie besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden Zusatzstoff.

Nach bestandener Theorieprüfung beginnt die praktische Ausbildung. 

Die praktische Ausbildung ist nicht gesetzlich festgelegt, sodass der Fahrlehrer die Fahrstunden nach den Kenntnissen und dem persönlichen Lernfortschritt des Schülers festlegt.

Mit welchem Traktor wird die Ausbildung gemacht?

Case IH