Fahrzeugart Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter: 18
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM, L
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Was beinhaltet die Ausbildung?
Die Theorie besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff.
Nach bestandener Theorieprüfung beginnt die praktische Ausbildung.
Die praktische Ausbildung ist nicht gesetzlich festgelegt, sodass der Fahrlehrer die Pflichtstunden nach den Kenntnissen und dem persönlichen Lernfortschritt des Schülers festlegt.
Die Pflichtstunden für den Führerschein der Klasse B sind die Sonderfahrten:
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden auf der Autobahn
- 3 Stunden bei Dunkelheit bzw. Dämmerung
Diese Sonderfahrten sind vorgeschrieben und sind demnach Pflicht. Sollte der zukünftige Inhaber der Führerscheinklasse B noch unsicher bei einer Sonderstunde sein, kann die Anzahl jedoch erhöht werden.