A1

Fahrzeugart Leichtkrafträder

  • Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als

125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung

zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten

Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Mindestalter: 16

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Was beinhaltet die Ausbildung?

Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen. Dieser enthält 12 Sonderfahrten à 45 Minuten, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen
  • Autobahnfahrten
  • Nachtfahrten bzw. Dunkel- oder Beleuchtungsfahrten

Die Anzahl der normalen Praxis- bzw. Übungsstunden, ist nicht geregelt. Diese richten sich nach den Erfahrungen des Fahrschülers und wird individuell vom Fahrlehrer durchgeführt. Dieser schätzt die persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritt ein.

Auf welchem Motorrad wird die Ausbildung gemacht?

Kawasaki Z 125

KTM 125 Duke