Fahrzeugart Leichtkrafträder
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung
zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter: 16
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Was beinhaltet die Ausbildung?
Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen. Dieser enthält 12 Sonderfahrten à 45 Minuten, die sich wie folgt zusammensetzen:
- 5 Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten bzw. Dunkel- oder Beleuchtungsfahrten
Die Anzahl der normalen Praxis- bzw. Übungsstunden, ist nicht geregelt. Diese richten sich nach den Erfahrungen des Fahrschülers und wird individuell vom Fahrlehrer durchgeführt. Dieser schätzt die persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritt ein.
Auf welchem Motorrad wird die Ausbildung gemacht?
KTM 125 Duke