Fahrzeugart Schwere Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: C1
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
Was beinhaltet die Ausbildung?
Die Theorie besteht aus 6 Doppelstunden Grundstoff sowie 10 Doppelstunden Zusatzstoff, welcher sich spezifisch um den Lkw-Führerschein dreht. Bei Vorbesitz Klasse C1 bzw. D1, wird der Zusatzstoff auf 4 Doppelstunden reduzieren. Bei Vorbesitz des D-Führerscheins vermindert sich der spezielle Unterricht auf 2 Doppelstunden.
Es gibt keine Regelung über die Anzahl der Fahrstunden, welche zur Grundausbildung gehören. Die Zahl bestimmt der Fahrlehrer und richtet sich nach den individuellen Lernfortschritten bzw. den persönlichen Fähigkeiten im Umgang mit dem Fahrzeug.
Die Sonderfahrten sind jedoch in der FeV festgehalten:
Mit Vorbesitz folgender Klassen | Anzahl an Überlandfahrten | Anzahl an Fahrten auf der Autobahn | Anzahl an Fahrten in der Dunkelheit |
---|---|---|---|
B | 5 | 2 | 3 |
C1 | 3 | 1 | 1 |
C & CE* | 8 | 3 | 3 |
*Anzahl der Sonderfahrten, wenn der Bewerber beide Klassen gemeinsam absolviert
Die Fahrprüfung dauert mindestens 75 Minuten. Die Inhalte sind u.a.:
- Abfahrtkontrolle
- Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften
- Fahren auf der Auto und Kraftfahrstraße