A

Fahrzeugart Schwere Krafträder

  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von

mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 24 Jahre

20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Sehvermögen: Sehtest

Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs

Was beinhaltet die Ausbildung?

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und weitere 4 Doppelstunden speziell für Motorrad.

Nach der Theoretischen Prüfung beginnt die praktische Ausbildung. Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der Übungsstunden und legt diese nach eigenem Ermessen und Ihrer Erfahrung fest. Dabei beachtet er den Lernfortschritt  und die persönlichen Fähigkeiten. Jedoch müssen 12 Sonderfahrten absolviert werden. Folgende Fahrten bilden beim Führerschein der Klasse A die Pflichtstunden:

  • 5  Überland,
  • 4 Autobahn 
  • 3 Dunkelheit.

Wer seinen Führerschein nach zweijährigem Vorbesitz eines niedrigeren Motorradführerscheins aufstockt, benötigt keine praktische Ausbildung mehr. Möchte ein Fahrschüler direkt von der Klasse A1 zur Klasse A erweitern, werden die Sonderfahrten reduziert auf 

  • 3 Überland-Fahrten
  • 2 Autobahn-Fahrten
  • eine Fahrstunde bei Dunkelheit.

Auf welchem Motorrad wird die Ausbildung gemacht?

Kawasaki Z 650